Die Stadt Nordhorn unterstützt die Nordhorner Sportvereine mit zahlreichen Angeboten. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung von Veranstaltungen, die Zahlung von Zuschüssen, die Übernahme von Wasserverbrauchskosten und vieles mehr. Informieren Sie sich hier über die Fördermöglichkeiten für Ihren Verein. Ihre Ansprechpartner für mögliche Fördermittel sind Herr Töller und Frau Raaz von der Stadt Nordhorn. Für eine erste Beratung stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne zur Verfügung! 

Stephan Töller
Fachbereich Bildung, Ordnung und Soziales › Schulen und Sport (Leitung)
Kontaktdaten:
Stadthaus II, Zimmer 3.03 // 3. OG
Büchereiplatz
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878108
E-Mail: 
Sandra Raaz
Fachbereich Bildung, Ordnung und Soziales › Schulen und Sport
Kontaktdaten:
Stadthaus II, Zimmer 3.04 // 3. OG
Büchereiplatz
48529 Nordhorn
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E-Mail: 

Aktuelle Fördermöglichkeiten für Vereine

Die Stadt Nordhorn unterstützt die Nordhorner Vereine bei der Organisation und Durchführung von Vereinsveranstaltungen durch das unentgeltliche zur Verfügung stellen von Absperrgittern, Funkgeräten und Ordnerwesten. Außerdem ist die Stadt behilflich bei der Beschaffung von Verkehrsanordnungen, Genehmigungen nach der Gaststättenverordnung und für die Veranstaltungsplanung erforderlichen Auszüge aus der Stadtgrundkarte.

Die Stadt Nordhorn ehrt alljährlich ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler am letzten Freitag im Januar im Rahmen einer Sportgala. Grundlage für die Veranstaltung ist die “Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sports”, in der Fassung vom 3. November 2005.

Die Stadt gewährt den Nordhorner Sportvereinen einen vom Sportausschuss festgesetzten Übungsleiterzuschuss.

Die Nordhorner Sportvereine erhalten einen pauschalen Energiekostenzuschuss. Der Energiekostenzuschuss wurde letztmalig ermittelt durch die in den Jahren 2018/2019 tatsächlich angefallenen Strom- und Gaskosten und beträgt 50% dieser Kosten.

Grundsätzlich stellt die Stadt Nordhorn die allgemeine und umfassende Sportplatzpflege sicher. Außerdem obliegt der Stadt die Bewässerung, die Düngung, dass Besanden und Aerifizieren der Sportflächen. Die Nordhorner Sportvereine erhalten für die sog. restliche Sportplatzpflege einen Zuschuss je Fußballnormspielfeld, je Tennisspielfeld. Vereinssportanlagen ohne Fußball- oder Tennisanlagen (z.B. Bootsclubgelände, Kloatscheeteranlage usw.) erhalten einen vom Sportausschuss festgesetzten pauschalen Sportplatzpflegezuschuss. Die Vereine führen mit diesem Zuschuss restliche Pflegearbeiten durch, die Ihnen von der Stadt Nordhorn übertragen wurden, wie z.B. das Abkreiden der Spielfelder, das Pflegen der Seitenflächen usw.

Wesentlicher Teil der städtischen Sportförderung ist der Grundsatz, dass alle Nordhorner Sportvereine unentgeltlich die Sportanlagen im Stadtgebiet nutzen dürfen. Die Vereine, die nicht in den Genuss der Benutzung von unentgeltlichen städtischen Sportanlagen kommen und stattdessen ihre Sportanlagen von Dritten anpachten, erhalten einen städtischen Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Pachtkosten.

Beim Bau der Eissporthalle in Nordhorn im Jahr 1976 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis als Bauherrn und der Stadt Nordhorn getroffen. Die Stadt Nordhorn stellte unentgeltlich das für den Bau der Halle erforderliche Betriebsgrundstück zur Verfügung und der Landkreis verpflichtete sich zu Übernahme der Baukosten und der Betriebskosten der Eissporthalle. Außerdem wurde vereinbart, dass sich die Stadt hälftig an die für den Eissport benötigten Eiszeiten beteiligt.

Die Abteilung “Sport” der Stadt Nordhorn kann auch Zuschüsse für Sportfördermaßnahmen gewähren, die nicht unter die bereits aufgeführten Sportförderrichtlinien fallen, wenn diese Sportfördermaßnahmen im besonderen Interesse der Stadt liegen.

Die Stadt Nordhorn unterstützt die örtlichen Sportvereine bei der Durchführung von überregionalen Veranstaltungen. Überregionale Veranstaltungen sind diejenigen Sportveranstaltungen, deren Durchführung von den jeweiligen Landesverbänden angeordnet wurden. Hierunter fallen z.B. Deutsche Meisterschaften, Turniere mit Teilnehmer verschiedener Nationen usw. Die Vereine können dabei für die Durchführung einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der ungedeckten Kosten, max. 1.000€ je Veranstaltung, beantragen.

Die Gewährleistung des Bauunterhaltes auf allen städtischen Sportanlagen (Umkleidegebäude, Vereinsheime, Sanitärräume usw), inkl. der Energieeinrichtungen, wird durch das Gebäudemanagement der Stadt Nordhorn sichergestellt.

Mit den Vereinen, die ihren Sportbetrieb auf städtischen Sportanlagen durchführen wurde ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Nordhorn und den jeweils nutzenden Sportvereinen abgeschlossen. Gem. politischer Beschlussfassung, die auch Teil des Nutzungsvertrages ist,  gehen dabei die Wasserverbrauchskosten der Sportvereine zu 100 Prozent zu Lasten der Stadt Nordhorn.

Zur Schonung der Ressource „Wasser“ wurde auf allen städtischen Sportanlagen die Beregung der Sportflächen von „Stadtwasser“ auf „Brunnenwasser“ umgestellt. Die Stromkosten für die Brunnenpumpen übernimmt dabei die Stadt Nordhorn.

Auch dieser Teil der städtischen Sportförderung basiert auf dem Grundsatz, dass alle Nordhorner Sportvereine unentgeltlich die Sportanlagen im Stadtgebiet nutzen dürfen. Die auf den städtischen Sportanlagen anfallenden Steuern und Abgaben werden daher in voller Höhe von der Stadt Nordhorn getragen. Zu diesen Kosten gehören die Müllgebühren, die Grundsteuer. und die Abwassergebühren. Im Haushaltsjahr 2009 hatte die Stadt Nordhorn zu diesem Zweck Haushaltsmittel in Höhe von 30.500€ bereit gestellt.

Die Stadt Nordhorn unterhält im Stadtgebiet 41 Tennisplätze, 34 Rasennormspielfelder und 3 Tennenplätze. Diese Sportanlagen werden den Nordhorner Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zu den Aufgaben, die von der Stadt erledigt werden, gehört das Mähen der Sportrasenflächen in einem Intervall von 3 Mähschnitten in zwei Wochen (Mulchmähen), die Bewässerung, die Düngung, das Besanden und das Aerifizieren der Sportflächen. Im Haushaltsjahr 2009 hatte die Stadt Nordhorn zur Erfüllung dieser Aufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 271.400€ aufgewendet.

Kleine Sportprojekte

Zu den Anschaffungskosten von kleinen Sportgeräten gewährt sie Stadt Nordhorn Zuschüsse von 1/3 der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.500€ pro Anschaffung. Kleine Sportgeräte sind Anschaffungen, die den Vereinen längerfristig für die Bewältigung des Sportbetriebes von Nutzen sind. Hierunter fallen z. B. Abkreidemaschinen, Vereinsbullis, Sportmatten und Großsportgeräte. Verbrauchsmaterialen, wie z. B. Bälle, Trikots u.ä. fallen nicht unter diese Fördermöglichkeit. Im Haushaltsjahr 2009 hat die Stadt Nordhorn für die Bezuschussung kleiner Sportgeräte finanzielle Mittel in Höhe von 16.000€ aufgewendet

Projekte der Sportstättenleitplanung

Große Investitionsvorhaben werden von den Nordhorner Sportvereinen zur Aufnahme in die städt. Sportstättenleitplanung beantragt. Der Sportverband Nordhorn empfiehlt dabei dem Sportausschuss der Stadt eine Prioritätenliste, wonach die Sportstättenleitplanung abgearbeitet werden soll. In den letzten Jahren konnten durch dieses Programm z. B. Umkleideeinheiten, Rasenplätze, Tribünen und Flutlichtanlagen errichtet werden. Die Fördersumme, die die Stadt Nordhorn bereitstellt, kann dabei bis zu 80 Prozent der Investitionssumme betragen (Fehlbedarfsfinanzierung). Jedes Investitionsvorhaben wird einer Bedarfsprüfung unterzogen und per Einzelbeschluss dem Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn zur Endscheidung vorgelegt. Im Haushaltsjahr 2009 hat die Stadt Nordhorn für die Bezuschussung von Projekten aus der Sportstättenleitplanung finanzielle Mittel in Höhe von 150.000€ aufgewendet.